Ligaordnung
Hessische Trampolin-Liga
Ligaordnung
1 Präambel
Das vorliegende Statut regelt verbindlich die Durchführung der Hessischen Ligen des Fachgebiets Trampolinturnen im Hessischen
Turnverband e.V. (HTV). Die Satzung des HTV und die Regelungen der Bundes- sowie der internationalen Verbände stellen
übergeordnete Regelungen dar. Diese können im Einzelfall durch das Ligastatut präzisiert oder enger ausgelegt werden. Im
Widerspruchsfalle gelten die übergeordneten Regelungen.
2 Organisation Ligabetrieb
2.1 Allgemeines
Die Hessische Trampolin-Liga ist eine Wettkampfeinrichtung des HTV zur Ermittlung des Hessischen Vereinsmeisters im Trampolinturnen.
2.2 Ligaaufbau
Die Hessische Trampolin-Liga ist unterteilt in:
• Oberliga
• Erste Landesliga
• Zweite Landesliga
• Jugendliga
In den jeweiligen Ligen starten jeweils maximal neun Mannschaften. Ausnahmen gelten für die Durchführung der Jugendliga. In der
Jugendliga starten pro Gruppe 8 bis 12 Mannschaften. Die Anzahl der Gruppen ist auf drei beschränkt. Die Aufteilung der Mannschaften
in die einzelnen Gruppen erfolgt unter Berücksichtigung von regionalen Aspekten. Die Gruppengrößen sollten dabei gleich groß sein.
2.3 Ligaausschuss
Der Ligaausschuss ist für die Durchführung, Planung und Organisation aller hessischen Ligen verantwortlich. Er besteht aus einem*einer
Ligaauschuss-Vorsitzenden und zwei weiteren Personen.
Der Ligaausschuss wird im Rahmen der Ligaversammlung von den Vereinsvertreter*innen der teilnehmenden Vereine für vier Jahre
gewählt. Die Ligaversammlung findet einmal jährlich mit den Vereinsvertreter*innen statt.
Die Jahrestagung der Gaufachwarte bestätigt auf Vorschlag des Beschlusses der Ligaversammlung den*die Vorsitzende*n des
Ligaausschusses für vier Jahre. Der*Die Ligavorsitzende hat einen Sitz und eine Stimmberechtigung im Landesfachausschuss (LFA)
Trampolinturnen.
2.4 Ligastatut
Der*Die Beauftragte für Wettkampfwesen des LFA Trampolinturnen ist verantwortlich für die Fassung und Änderung des Ligastatutes.
Änderungen des Ligastatutes müssen durch die Ligaversammlung der Vereinsvertreter*innen mit einfacher Mehrheit beschlossen werden.
Änderungen des Ligastatutes bedürfen der Zustimmung durch das Präsidium des HTV.
3 Teilnahmebedingungen
3.1 Zusammensetzung der Mannschaften
Die für die Mannschaft vorgesehenen Teilnehmer*innen sind bis zum festgelegten Termin dem Ligaausschuss zu melden.
Für Vereine, die in mehreren Ligen starten, gilt folgender Zusatz: Ein*e Aktive*r darf nur für eine Mannschaft und nur für einen Verein
gemeldet werden. Ausnahme hierzu bildet die Teilnahme an der Hessischen Jugendliga. Die Teilnehmer*innen der Jugendliga dürfen
uneingeschränkt in einer Mannschaft einer anderen Liga eingesetzt werden.
3.2 Startrecht
Voraussetzung für die Teilnahme am Ligabetrieb des HTV ist das Vorliegen des gültigen, wettkampfspezifischen Startrechts des
Deutschen Turner-Bundes (DTB). Der Erwerb und die Gültigkeitsdauer richten sich nach der Turnordnung des DTB, Teil 2 –
Wettkampfordnung.
Für die Teilnahme an der Liga muss ein gültiges Ligastartrecht für den jeweiligen Verein vorliegen und bis zum Meldeschluss
nachgewiesen werden.
Auf Antrag können nicht-hessische Vereine an der Liga teilnehmen, sofern die Ligaversammlung dem Antrag zustimmt und ein Platz in
der Liga nicht durch hessische Vereine belegt werden kann. Nicht-hessische Vereine können jedoch nicht Hessischer
Vereinsmannschaftsmeister werden.
4 Veröffentlichung
4.1 Ausschreibungen
Der Ligaausschuss ist verantwortlich für die Ausschreibung der hessischen Ligen. Die Ausschreibungen sind spätestens zwei Monate vor
dem jeweiligen Ligabeginn bei der Geschäftsstelle des HTV einzureichen. Diese veranlasst die offizielle Veröffentlichung der
Ausschreibungen auf der Homepage des HTV. Anderweitig veröffentlichte Zwischen- oder Endstände der Ausschreibungen besitzen im
Zweifelsfall keine Gültigkeit.
5 Ausschreibungshinweise
5.1 Fristen
Die Ab-, An- und Rückmeldefrist der Mannschaften für die Ober- und Landesliga ist der 15. September des Vorjahres. Die namentliche
Meldung der Aktiven ist dem Ligaausschuss bis zum 15. Januar vorzulegen.
Die Ab-, An- und Rückmeldefrist für die Jugendliga ist der 15. Mai. Die namentliche Meldung der Aktiven ist dem Ligaausschuss bis zum
31. August vorzulegen.
5.2 Definition
Teilnehmer*innenkreis
Pro Verein darf nur je eine Mannschaft in einer Liga starten. Hiervon ausgenommen ist die unterste Liga (Zweite Landesliga) und die
Jugendliga.
Werden für die Zweite Landesliga oder die Jugendliga von einem Verein mehr als eine Mannschaft gemeldet, ist zu beachten, dass Vereine
mit nur einer Mannschaft Vorrang zur Teilnahme haben. Sofern die Gruppengröße der Liga nicht voll erreicht ist, kann mit weiteren
Mannschaften aufgefüllt werden:
Eine Mannschaft besteht in den Ligen aus beliebig vielen Aktiven aller Altersklassen. In der Jugendliga dürfen nur Aktive eingesetzt
werden, die im Wettkampfjahr das 15. Lebensjahr nicht vollenden.
5.3 Mannschaftsgröße
Für die Ober- und Landesliga dürfen an einem Wettkampftag maximal acht Teilnehmer*innen eingesetzt werden. Pro
Wettkampfdurchgang dürfen davon maximal sechs Aktive eingesetzt werden, diese müssen vor Beginn des Wettkampfdurchganges
benannt und auf dem Wettkampfprotokoll gekennzeichnet werden. Von den acht Teilnehmer*innen dürfen maximal zwei Teilnehmer*innen
pro Durchgang außer Konkurrenz teilnehmen.
In der Jugendliga sind Teilnahmen außer Konkurrenz nicht zugelassen.
5.4 Kampfrichter*innen
Alle Ligawettkämpfe sind mit einem*r Wettkampfleiter*in, vier Haltungskampfrichter*innen, einem*r HD-Kampfrichter*in und einem*r
Schwierigkeitskampfrichter*in zu besetzen. Die Position des*der Schwierigkeitskampfrichter*in kann zusätzlich durch den*die
Wettkampfleiter*in wahrgenommen werden.
Die Kampfrichter*innen dürfen nur eingesetzt werden, wenn mindestens eine gültige Basis-Lizenz vorliegt. Der*die Wettkampfleiter*in
muss Inhaber*in einer gültigen Landeslizenz (oder höher) sein. In der zweiten Landesliga ist eine Basis-Lizenz für die Ausübung der
Funktion des*der Wettkampfleiter*in ausreichend
Ober- und Landesliga
In den Ober- und Landesligen werden die Begegnungen als Dreierbegegnungen durchgeführt.
Der gastgebende Verein stellt eine*n Haltungskampfrichter*in, den*die Wettkampfleiter*in und den*die Schwierigkeitskampfrichter*in. Die
Gastvereine stellen jeweils zwei Kampfrichter*innen. Die Funktion der Kampfrichter*innen erfolgt durch Einigung bzw. Losung.
Sollte es zu Zweierbegegnungen kommen, stellt der gastgebende Verein die Kampfrichter*innen drei, Schwierigkeit und HD sowie den*die
Wettkampfleiter*in. Der Gast stellt die Kampfrichter*innen eins und vier. Darüber hinaus beruft der gastgebende Verein eine*n neutrale*n
Kampfrichter*in (Kampfrichter*in zwei), der*die keinem der beiden Vereine angehören darf.
Wird die Liga virtuell durchgeführt, wird das Kampfgericht durch den Landesfachausschuss eingeteilt.
Jugendliga
In der Jugendliga nehmen pro Begegnung vier bis sechs Mannschaften teil.
Unabhängig von der Anzahl der beteiligten Mannschaften pro Begegnung stellt der gastgebende Verein in allen Fällen den*die
Wettkampfleiter*in. Die Funktion der Kampfrichter*innen erfolgt durch Einigung bzw. Losung.
• Nehmen an der Begegnung sechs Mannschaften teil, stellen alle beteiligten Vereine eine*n Kampfrichter*in.
• Nehmen an der Begegnung fünf Mannschaften teil, stellt der gastgebende Verein zusätzlich zur*m Wettkampfleiter*in,
den*die Schwierigkeitskampfrichter*in und eine*n weitere*n Kampfrichter*in, die Gastvereine stellen jeweils eine*n Kampfrichter*in.
• Nehmen an der Begegnung vier Mannschaften teil, stellt der gastgebende Verein neben dem*der Wettkampfleiter*in,
den*die
Schwierigkeitskampfrichter*in und eine*n weitere*n Kampfrichter*in, die Gastvereine stellen jeweils eine*n Kampfrichter*in.
Darüber hinaus beruft der gastgebende Verein eine*n weitere*n Kampfrichter*in, der*die einem der beteiligten Vereine
angehören
kann.
• Sollte es zu Dreier- oder Zweierbegegnungen kommen, sind die Kampfrichter*innen gemäß der Regelung der Ober- und
Landesligen
zu besetzen.
• Wird die Jugendliga virtuell durchgeführt, wird das Kampfgericht durch den Ligaausschuss eingeteilt.
Das Finale der Jugendliga gilt als Hessische Nachwuchs-Vereinsmeisterschaft. Daher müssen alle Kampfrichter*innen für diesen
Wettkampf in Besitz einer gültigen Landes-Lizenz sein.
5.5 Meldegeld
Das Meldegeld richtet sich nach der Finanz- und Wirtschaftsordnung des HTV.
Zusätzlich ist ein Mannschaftspokalgeld in Höhe von 5 Euro zu zahlen und bis zur namentlichen Meldefrist im Voraus zu überweisen. Die
näheren Modalitäten werden in der jeweiligen Ausschreibung zur Liga erläutert: Darüber hinaus tragen die beteiligten Vereine alle Kosten, die durch die Ausrichtung und Teilnahme an den Wettkämpfen entstehen.
5.6 Meldegeldeinzug
Das Meldegeld wird binnen vier Wochen nach Beginn der jeweiligen Liga per Lastschriftverfahren eingezogen.
5.7 Meldeverfahren
Die Meldung zur jeweiligen Liga erfolgt über ein vom HTV vorgegebenes Melde-Portal. Alle Teilnehmer*innen, inklusive der Mitglieder
einer Mannschaft, müssen namentlich im jeweiligen Melde-Portal bis zum jeweiligen Meldeschluss gemeldet sein.
Nachmeldungen einzelner Teilnehmer*innen sind während der Wettkampfsaison möglich. Diese sind beim Ligaausschuss mindestens 14
Tage vor dem ersten Wettkampfeinsatz unter Nachweis des Startrechtes vorzunehmen.
5.8 Termine
Der Ligaausschuss setzt die Wettkampftermine und -orte fest. Die Wettkämpfe der Ober- und Landesliga finden in der Regel im Frühjahr
statt. Die Jugendliga wird im Herbst durchgeführt.
Die Wettkampftermine finden in der Regel samstags oder sonntags statt. Geänderte Regelungen, die aufgrund einer eventuell
durchgeführten virtuellen Liga vorzunehmen sind, werden mindestens vier Wochen vor dem ersten Wettkampftag an die beteiligten
Vereine kommuniziert.
Termin- und Ortsverschiebungen sind nur mit Zustimmung der gegnerischen Mannschaften und mit Genehmigung des Ligaausschusses
zulässig.
Der Ligaausschuss kann, sofern höhere Gewalt vorliegt, eigenständig entscheiden, dass Liga-Begegnungen ausgesetzt werden, bzw.
dass die Liga-Runde vorzeitig beendet wird.
5.9 Wettkampfmodus
5.9.1 Ober- und Landesliga
Die Wettkämpfe bestehen aus einer Pflicht- und zwei Kürübungen. Es gelten folgende Mindest-Pflichtübungen
:
• Oberliga: P6 (DTB-Aufgabenbuch/Trampolinturnen)
• Erste Landesliga: P5 (DTB-Aufgabenbuch/Trampolinturnen)
• Zweite Landesliga: P4 (DTB-Aufgabenbuch/Trampolinturnen)
Es besteht die Möglichkeit den Ligabetrieb als virtuellen Ligawettkampf durchzuführen. Sofern die virtuelle Durchführung erforderlich wird,
besteht ein Wettkampf aus einer Pflicht- und einer Kürübung. Die Mindestbedingungen für die Pflichtübungen ändern sich dabei nicht.
5.9.2 Jugendliga
In der Vorrunde der Jugendliga werden drei Begegnungstage durchgeführt. Pro Begegnung gehen mindestens vier und maximal sechs
Mannschaften an den Start. Der Begegnungsplan wird im Vorfeld vom Ligaausschuss erstellt.
Die Wettkämpfe bestehen aus zwei Kürübungen. Die erste Kürübung muss dabei aus 10 unterschiedlichen Sprüngen bestehen.
Sprungwiederholungen in Verbindung mit Sitzsprüngen sind in unterschiedlichen Kombinationen erlaubt.
Es besteht die Möglichkeit die Jugendliga als virtuellen Ligawettkampf durchzuführen. Sofern die virtuelle Durchführung erforderlich wird,
ist eine Änderung der Wettkampfbestimmungen nicht vorgesehen.
5.10 Bewertungsmodus
HD-Wertungen werden in allen Ligen durchgeführt. Time of Flight (ToF) kommt nicht zur Anwendung.
Grundsätzlich gelten die Regeln der FIG, insbesondere die Bestimmungen des Code of Points (CoP) in Form der Deutschen Übersetzung
mit Zusatzregeln des DTB, seine Änderungen, die Turnordnung des DTB, Teil 2 – Wettkampfordnung und die Beschlüsse des LFA. In
Ausnahme zu den geltenden Bestimmungen des CoP werden im Pflichtdurchgang keine Schwierigkeitsgrade angerechnet.
Pro Durchgang werden maximal sechs Aktive eingesetzt. Die vier höchsten Endnoten pro Durchgang bilden das Durchgangsergebnis der
jeweiligen Mannschaft. Jeder gewonnene Durchgang wird mit zwei Pluspunkten gewertet.
Das Endergebnis setzt sich aus der Addition der einzelnen Durchgangsergebnisse zusammen. Die Mannschaft mit dem höchsten
Endergebnis gewinnt den Wettkampf. Jeder gewonnene Wettkampf wird mit zwei Pluspunkten, jeder verlorene Wettkampf mit zwei
Minuspunkten bewertet. Bei unentschiedenem Ausgang (gleiche Endpunktzahl) erhält jede Mannschaft einen Plus- und einen Minuspunkt.
Darüber hinaus zählen gewonnene, verlorene und unentschiedene Übungsdurchgänge nach dem gleichen Punktsystem als zweites, die
Gesamtpunktzahl als drittes und die Direktbegegnung als viertes Rangfolge-Kriterium der Tabelle.
5.11 Fristen
Der Ausrichter informiert die gegnerischen Vereine spätestens vier Wochen vor dem Wettkampf schriftlich über Austragungsort,
Wettkampfstätte, Wettkampfzeit sowie Art und Zustand der Geräte.
5.12 Ergebnisermittlung
5.12.1 Hessischer Vereinsmeister
Hessischer Vereinsmeister ist die führende Mannschaft bei Abschluss der Trampolin-Oberliga. Die Siegermannschaft der Jugendliga ist
Hessischer Nachwuchs-Vereinsmeister.
5.12.2 Jugendliga – Endkampf
Ist die Jugendliga in Gruppen unterteilt, so wird der Sieger in einem Finalwettkampf ermittelt. Für das Finale der Jugendliga qualifizieren
sich die zwei Ranglisten-Führenden der einzelnen Gruppen nach den Vorrunden, wenn mindestens drei Gruppen beteiligt sind. Sind zwei
Gruppen beteiligt, qualifizieren sich die drei Ranglisten-Führenden der einzelnen Gruppen nach den Vorrunden. Nehmen neun oder
weniger Mannschaften an der Jugendliga teil, ziehen vier Mannschaften in das Finale der Jugendliga ein.
Der Wettkampfmodus unterscheidet sich nicht von dem Wettkampfmodus der Vorrunden. Es werden zwei Kürübungen geturnt. Sieger ist
die Mannschaft mit dem höchsten Endergebnis aus beiden Durchgängen.
5.12.3 Auf- und Abstieg
Der Tabellenletzte steigt in die darunterliegende Liga ab. Der Sieger einer Liga steigt in die nächst höhere Liga auf. Der Tabellenletzte der
untersten Liga kann sich in einem Relegationswettkampf wieder für diese Liga qualifizieren. Dieser Relegationswettkampf kann entfallen,
wenn es nicht genügend Bewerber um den oder die freien Plätze gibt.
Wer sein Aufstiegsrecht als Sieger einer Liga nicht wahrnimmt, wird eine Liga herabgestuft. Eine Ausnahme bildet die Oberliga: Der
Oberliga-Meister kann sich für die Relegation zur Bundesliga anmelden, hierzu besteht jedoch keine Pflicht.
Ein Mehrauf- bzw. -abstieg kann je nach Konstellation in der Bundesliga entstehen. Ab- bzw. Aussteiger aus der Bundesliga dürfen
automatisch im Folgejahr in der Oberliga starten. Dies muss aber bis zum 15. September des Vorjahres beim Ligaausschuss angemeldet
werden.
5.13 Ergebnisübermittlung
Nach dem Wettkampf hat der gastgebende Verein den Ligaausschuss schnellstmöglich, jedoch spätestens Sonntagabend, über das
Wettkampfergebnis zu informieren. Die Ergebnislisten und Protokolle sind vom ausrichtenden Verein per E-Mail an den Ligaausschuss zu
übersenden und zwar spätestens am auf den Wettkampf folgenden Arbeitstag.
Der Ligaausschuss erstellt unverzüglich die Tabellen und übermittelt diese an den HTV, die Mitglieder des LFA und an die an der Ligarunde
beteiligten Vereine.
Wird die Liga virtuell durchgeführt erfolgt die Ergebnisbereitstellung bis spätestens Sonntagabend auf der entsprechenden OnlinePlattform.
5.14 Disziplinarmaßnahmen
Verstöße gegen die Fachgebietsordnung und das Ligastatut können durch den jeweiligen Fachausschuss bzw. die Wettkampfleitung, das
Präsidium oder in letzter Instanz durch das Landesschiedsgericht mit Sanktionen belegt werden. Diese Sanktionen richten sich nach der
Disziplinarordnung des Hessischen Turnverbandes.
Das Bußgeld bei Verstößen beträgt 20€. Die Bußgelder sind vom betroffenen Verein an den HTV zu überweisen.
Folgende Verstöße ziehen ein Bußgeld nach sich:
• Fehlende Bereitstellung von Kampfrichter*innen
• Fehlverhalten auf Anzeige bei Verstoß gegen Fristen des Ausrichters (Information des Gegners durch den Ausrichter)
• Nicht rechtzeitige Übersendung des Wettkampfprotokolls
• Nicht rechtzeitige Übermittlung des Wettkampfergebnisses
Unabhängig davon beträgt das Bußgeld bei Nichtantreten einer Mannschaft 50€.
Zugleich wird der Wettkampf mit zwei Minuspunkten für den nicht angetretenen und zwei Pluspunkten für den benachteiligten Verein
gewertet. Außerdem wird der Wettkampf mit 6:0 Durchgangspunkten (bzw. 4:0 Durchgangspunkten in der Jugendliga) für den
benachteiligten Verein gewertet. Die Wettkampfpunkte für den benachteiligten Verein werden am Ende der Saison durch das
arithmetische Mittel der bisher geturnten Wettkämpfe ermittelt.
Nichtantreten gilt gleichfalls, wenn die anreisende Mannschaft später als eine Stunde nach Wettkampfbeginn eintrifft. Ein verspätetes
Eintreffen aus wichtigem Grund (höhere Gewalt) ist hiervon ausgenommen. Es muss nachgewiesen werden, dass die Verspätung nicht
durch eigenes Verschulden (z.B. verspätete Abfahrt) entstanden ist. Kann dieser Nachweis erbracht werden, ist ein neuer
Wettkampftermin, ohne Folgen für die Gastmannschaft, in gegenseitigem Einvernehmen zu vereinbaren. Der neue Wettkampftermin ist
dem Ligaausschuss unverzüglich schriftlich zu melden.
6 Schlussbestimmungen
Dieses Ligastatut wurde am 14.06.2021 durch das Präsidium des HTV genehmigt.